Fachanwalt für Familienrecht

Das Familienrecht ist ein Rechtgebiet mit dem jeder auf gewisse Weise in Berührung kommt. Es ist ein breites Gebiet, das immer dann tangiert ist, wenn mehrere Personen in einer mehr oder weniger persönlichen Beziehung zueinander stehen. Meist liegt ein Verwandtschaftsverhältnis zugrunde. Oft gilt es die wechselseitige Verantwortung füreinander abzustecken.

Hochzeit & Ehe

Ehegatten

Das Familienrecht wird oft verkürzt auf das Themen Scheidung, Trennung, Unterhalt etc..
Es muss aber keine Ehe eingegangen worden sein, um in enger Beziehung zu stehen. Klar ist aber, dass es mit einer Eheschließung oder Heirat ernster wird, mit der wechselseitigen Verantwortung. Es werden neue Verpflichtungen begründet. Es werden Rechte begründet.

Es ist sinnvoll sich vor dem Eingehen einer Ehe mit den daran anknüpfenden Rechtsfolgen auseinanderzusetzen.

Heirat

Ob Mann und Frau, Frau und Frau oder Mann und Mann. In jeder Konstellation kann eine Ehe eingegangen werden. Mit der Trauung vor dem Standesamt beginnt eine stärkere Verbindung von zwei Menschen. Es entstehen wechselseitige Unterhaltspflichten. Es ändert sich die Erbfolge. Es eröffnen sich neue Möglichkeiten der steuerlichen Veranlagung.

Ehevertrag

Die gesetzlichen Regelungen, die mit dem Eingehen einer Ehe verbunden sind, entsprechen nicht immer den Vorstellungen der Ehegatten.
Nicht unbedingt möchte man den Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Die möglichen Unterhaltsansprüche möchte man vielleicht von vorne herein für den Fall der Fälle abweichend regeln. Auch der nach dem Gesetz vorgesehene Rentenausgleich bei einer Scheidung ist nicht immer die richtige Wahl. In all diesen Fällen gilt es aktiv zu werden und den rechtlichen Rahmen seiner Ehe selber zu gestalten.

Trennung & Scheidung

Trennung

Was oft mit einer romantischen Vorstellung beginnt, endet allzu häufig in Frust, Streit und Trennung. Jetzt muss Schadensbegrenzung im Sinne aller betrieben werden.
Die mit der Ehe begonnen Verflechtung will wieder auseinandergesetzt werden. Mit der Trennung müssen die Trennungsfolgen in Bezug auf Unterhalt, Vermögensverteilung, Erbfolge und viele weitere Fragen durchleuchtet und abgeklärt werden.

Scheidung

Wenn die Trennung nahezu ein Jahr angedauert hat, stellt sich die Frage der Scheidung. Was vor dem Standesamt begonnen hat, wird in einem Scheidungsverfahren vor dem Amtsgericht-Familiengericht formell beendet. Zumindest ein Ehegatte muss einen Rechtsanwalt mit der Durchführung eines Scheidungsverfahrens beauftragen. Ein Rechtsanwalt kann in einem solchen Verfahren nur einen der beiden Ehegatten vertreten. Einen gemeinsamen Rechtsanwalt kann es jetzt nicht mehr geben. Ist man sich aber über die Scheidung und alle Folgesachen einig, braucht aber nur der den Scheidungsantrag stellende Ehegatte einen Rechtsanwalt.